Brandwandplatten
Baulicher Brandschutz auf höchstem Niveau
Hebel Brandwandplatten gehören zu den nicht brennbaren Baustoffen der Klasse A1 und werden zur Errichtung von Brandwänden eingesetzt. Sie müssen mindestens die Feuerwiderstandsklasse F 90 bzw. EI-M 90 erfüllen und gleichzeitig im Brandfall eine bestimmte Stoßbelastung aufnehmen können. Dabei muss der Raumabschluss gewahrt bleiben. Sie werden als volle Wände ohne Öffnungen geprüft.
Brandverhalten von Porenbeton
-nicht brennbar
-höchste Temperaturdämpfung
-nicht abtropfend
-keine Rauchgasentwicklung
-kaum
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